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PRAXIS

Praxis

Bestandteile und Dauer der Grundausbildung:

Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung, den vorgeschriebenen Sonderfahrten und der Prüfungsvorbereitung.

Die Dauer der Grundausbildung und die Anzahl der Fahrstunden sind individuell und hängen von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt ab.

Die vorgeschriebenen Sonderfahrten bestehen aus:


5 Std. a 45 min. Überlandsfahrten
4 Std. a 45 min. Autobahnfahrten
3 Std. a 45 min. Nachtfahrten